Nutzungsbedingungen der Fotobox

§1 Gegenstand der Ausleihe

(1) Der Verleiher überlässt dem Entleiher für die Dauer der vereinbarten Leihzeit eine Fotobox einschließlich aller zugehörigen Komponenten, wie z. B. Software, Drucker, Kabel, Requisiten und sonstiges Zubehör gemäß diesem Dokument.

(2) Die Leihe erfolgt ausschließlich zur Nutzung im vereinbarten Zeitraum und zu dem mit dem Verleiher abgestimmten Zweck. Eine anderweitige oder kommerzielle Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verleihers zulässig.

§2 Übergabe und Rückgabe

(1) Die Übergabe erfolgt gegen Unterschrift auf dem Lieferschein. Der Zustand und die Vollständigkeit der übergebenen Gegenstände sind vom Entleiher unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Stunden nach Übergabe, zu prüfen und eventuelle Mängel dem Verleiher zu melden.

(1a) Mit der Unterschrift auf dem Lieferschein übernimmt der Entleiher die volle Haftung für die überlassenen Gegenstände für die gesamte vereinbarte Leihdauer.

(2) Die Rückgabe hat spätestens am vereinbarten Rückgabedatum vollständig und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen, sofern nicht ein Abbau durch den Verleiher vereinbart wurde.

(3) Schäden oder fehlende Gegenstände sind bei Rückgabe anzugeben.

(4) Bei verspäteter Rückgabe kann der Verleiher eine zusätzliche Nutzungsgebühr in Höhe von 50 € pro angefangene 24 Stunden erheben.

§3 Kaution

(1) Es kann in bestimmten Fällen eine Kaution in Höhe von 500 € erhoben werden, die bei vollständiger und mängelfreier Rückgabe innerhalb von 7 Werktagen erstattet wird.

(2) Bei Verlust oder Beschädigung kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden. Einbehaltene Beträge können mit Schadensersatzforderungen verrechnet werden.

§4 Haftung

(1) Der Entleiher haftet während der gesamten Leihdauer für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Fotobox und des Zubehörs – auch bei Dritteinwirkung.

(2) Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind, sind ebenfalls vom Entleiher zu tragen.

(3) Der Verleiher haftet nicht für technische Ausfälle oder Nutzungseinschränkungen, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits zurückzuführen sind.

§5 Nutzung und Sorgfaltspflichten

(1) Der Entleiher verpflichtet sich zu einer sachgemäßen Nutzung der Fotobox und des Zubehörs.

(2) Die Fotobox darf nur auf ebenem, trockenem Untergrund betrieben und muss vor Witterungseinflüssen geschützt werden.

(3) Am Einsatzort müssen folgende technische Voraussetzungen erfüllt sein:

– eine Steckdose in max. 10 m Entfernung vom Aufstellort (230 V Stromanschluss (50 Hz)

– ggf. funktionierender WLAN-Zugang.

– ggf. Tisch zur Bereitstellung der Requisiten 

(4) Der Entleiher hat sicherzustellen, dass keine Veränderungen an der Hardware oder Software vorgenommen werden.

(5) Der Entleiher hat keinen Anspruch auf Erstattung oder Mitnahme nicht verbrauchter Druckpapier- oder Fotopapier-Kontingente nach Ende der Leihdauer.

§6 Datenschutz

(1) Die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Nutzung der Fotobox liegt ausschließlich beim Entleiher.

(2) Der Entleiher stellt sicher, dass alle fotografierten Personen vor der Aufnahme in die Erstellung und ggf. Veröffentlichung der Bilder einwilligen.

(3) Gespeicherte Bilddaten sind nach der Veranstaltung unverzüglich zu löschen, sofern keine anderweitige Vereinbarung mit den betroffenen Personen vorliegt.

(4) Der Verleiher übernimmt keine Haftung für eine datenschutzkonforme Nutzung durch den Entleiher.

§7 Technischer Support

Bei technischen Problemen während der Nutzung steht der Verleiher unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 

📞 0160 113 1516.

Supportzeiten: 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht kein Anspruch auf Erreichbarkeit.

§8 Versicherung

(1) Die Fotobox ist während der Leihdauer nicht versichert.

(2) Es wird empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen.

(3) Eine Versicherung über den Verleiher ist nur möglich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

§9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Letzte Aktualisierung der Nutzungsbedingungen: 12.08.2025